Ein neues Zuhause für junge Menschen
Kinderhaus Contwig
Orientierung geben und Perspektiven schaffen
Das Kinderhaus bietet in zwei Wohngruppen Platz für bis zu 16 junge Menschen. Wir möchten dabei nicht nur Jugendhilfeträger sein, sondern vielmehr den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause bieten.
Wir bieten die Plätze bereits ab dem 5. Lebensjahr an, um den Schulstart gut vorbereiten zu können. Unser Handeln ist geprägt von Wertschätzung, Akzeptanz und Transparenz. Die ganzheitliche Erziehung der Kinder orientiert sich am christlichen Menschenbild ganz nach unserem CJD-Motto: „Keiner darf verloren gehen!“
Die Gruppe befindet sich in Contwig, einer Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz. Der Ort verfügt über eine gute Infrastruktur mit Anbindung an die Städte Zweibrücken und Pirmasens. Zwei Kindergärten, eine Grundschule und die Integrierte Gesamtschule sind vor Ort, Förderschulen sind in benachbarten Orten leicht zu erreichen. Das Kinderhaus liegt am Rande eines Freizeitgebiets mit Wasserspielplatz und Freibad. Verschiedene Vereine runden das Angebot zur Freizeitgestaltung der jungen Menschen ab.
Ein Angebot der stationären Jugendhilfe
Unser Kinderhaus Contwig ist ein stationäres Jugendhilfeangebot. Es richtet sich an Kinder ab dem 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bzw. zur Zeit nicht in ihren Familien leben können. Mit dem Kind im Mittelpunkt arbeiten wir intensiv und vertrauensvoll mit den Eltern und den Fachdiensten der Jugendämter und Schulen zusammen.
Gemeinsam schaffen wir Perspektiven.
Leistungsart
Aufnahme in das Kinderhaus Contwig der stationären Jugendhilfe. Die Betreuung ist ganzjährig über 24 Stunden gewährleistet.
Voraussetzung
Antrag beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes sowie ein Vorstellungsgespräch in unserer Einrichtung.
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplanung
- § 8a SGB VIII Sicherstellung und Wahrnehmung des Schutzauftrages