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Andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX

Alternative für Menschen mit psychischer Behinderung

  1. Andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX

Andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX

Ausgangslage

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen. Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote von dem o. g. Personenkreis nun auch bei sog. Anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.

Unsere Zielgruppe

Als anerkannter Anderer Leistungsanbieter bieten wir eine inklusiv ausgerichtete Alternative für Menschen mit psychischer Behinderung, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) durchlaufen wollen. Unsere Planungen sind auf einen Start im April 2021 ausgerichtet.

Kostenträger

Die Entscheidung zur Bewilligung trifft die zuständige Agentur für Arbeit, Team Reha.

Ablauf und Dauer

Im Eingangsverfahren (Dauer bis drei Monate) klären wir, welche Fördermaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind. Außerdem erstellen wir gemeinsam mit den Teilnehmenden und den beteiligten Fachkräften einen Eingliederungsplan. Im Berufsbildungsbereich (Dauer zwei Jahre) entwickeln und fördern wir Kompetenzen, die den Teilnehmenden eine Perspektive auf Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben eröffnen. Als Orientierung und zur Integration in den Arbeitsmarkt bieten wir Praktika und arbeitsplatzorientierte Erprobung an. Dazu arbeiten wir eng mit Unternehmen verschiedener Branchen des allgemeinen Arbeitsmarktes zusammen.

Leistungen

Wir bieten unseren Teilnehmenden berufliche Orientierung und Förderung mit pädagogischer Unterstützung und entwickeln mit ihnen eine individuelle Zukunftsperspektive:

  • Erprobung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern
  • Kennenlernen der eigenen Stärken
  • Erwerb und Training von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten nach verschiedenen Qualifizierungsstufen
  • Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Unterstützung, Anleitung und Begleitung beim Übergang in eine passgenaue Tätigkeit


Jede/r Teilnehmende wird über den gesamten Zeitraum von einem/r Bildungsbegleiter/in unterstützt.

Je nach Eignung ist eine Förderung in folgenden Bereichen möglich:

  • Hauswirtschaft/Küche/Gastronomie
  • Verkauf/Lagerlogistik
  • Garten- und Landschaftsbau/Zierpflanzen- bau

Ziel

Ziel der beruflichen Bildung ist es, die Eingliederungs- und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Die Teilnehmenden werden auf eine geeignete und marktfähige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder für den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen, eines Inklusionsbetriebes oder eines anderen Leistungsanbieters vorbereitet und begleitet.

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